In eigener Sache
Betriebliche Weiterbildung im Zeichen des digitalen Wandels – Betriebs- und Personalräte als Weiterbildungsmentoren
Wir sind mitten drin im digitalen Wandel der Arbeitswelt. Die beruflichen Anforderungen an die Beschäftigten steigen und sie ändern sich ständig. Der Wandel ist rasant und mehrt die Bedeutung des lebenslangen Lernens und der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung für den Erhalt der Arbeitskraft und die berufliche Anschlussfähigkeit.
Zu wenige Beschäftigte profitieren derzeit noch von Weiterbildungsangeboten. Dass muss sich ändern, denn eine einmal gemachte Berufsausbildung trägt nicht mehr durch das ganze Leben. Alle Beschäftigten müssen beim digitalen Wandel mitgenommen werden.
Das gelingt nur mit starken Betriebs- und Personalräten. Durch ihre Mitbestimmungs- und Informationsrechte bei der Weiterbildung nach Paragraph 96-98 Betriebsverfassungsgesetz und Art. 76 Personalvertretungsgesetz kommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs der Kolleginnen und Kollegen und der Initiierung entsprechender beruflicher Weiterbildungsangebote zu.
Aber wie funktioniert Weiterbildung in Bayern? Wo gibt es Fördermöglichkeiten, wo und welche Weiterbildungsangebote gibt es auf der regionalen Ebene? Wie können Betriebs- und Personalräte ihre Initiativrechte nach § 96-98 Betriebsverfassungsgesetz und Art. 76 Personalvertretungsgesetz optimal nutzen um die Beschäftigten bei der Weiterbildung zu unterstützen?
Ziel des gemeinsamen Seminars von DGB-Bildungswerk Bayern und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ist die Fortbildung von Betriebsräten zu Weiterbildungsmentoren für ihre Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Dienststellen.
Das nötige Rüstzeug hinsichtlich gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen sowie bestehender Förder- und Weiterbildungsangebote auf regionaler und Landesebene soll anhand der folgenden Themenschwerpunkte vermittelt werden:
- Einführung in das Thema Digitalisierung: Welche Berufsprofile/Qualifikationen werden künftig (noch) gebraucht?
- Vermittlung von Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte und Betriebe durch die Bundesagentur für Arbeit
- Mitbestimmungsrechte und Informationsansprüche des Betriebsrats zw. Personalrats in der Weiterbildung nach Betriebsverfassungsgesetz/Personalvertretungsgesetz
- Überblick über bestehende Weiterbildungstarifverträge und Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen zum Thema
- Themenbehandlung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Austausch und Ideenfindung für die eigene Arbeit
Durch das Seminar führen Referentinnen und Referenten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und/oder der regionalen Dienststellen der Arbeitsagentur sowie Referentinnen und Referenten von DGB und Mitgliedsgewerkschaften. Die Seminargebühr beträgt 287 Euro inklusive Verpfelgung. Ein Seminar für Betriebs- und Personalräte nach §37.6 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 5 BayPVG
Termin 1: 10.04.2019 in München
Termin 2: 24.07.2019 in Nürnberg
Termin 3: 23.10.2019 in Würzburg
Wir sind dann mal weg
Seminarprogramm 2019 versendet!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit unserem Bildungsprogramm für das Jahr 2019 wollen wir euch für die anspruchsvolle Arbeit in den Gremien der betrieblichen Interessenvertretung erneut den Rücken stärken. Ob Betriebs- oder Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Mitarbeitervertretungen oder Schwerbehindertenvertretungen
– die Herausforderungen, mit denen man im betrieblichen Alltag konfrontiert wird, sind ebenso zahlreich wie vielfältig. Oft genug ist dieser Alltag auch gar nicht so alltäglich, wie zum Beispiel dann, wenn einschneidende Umstrukturierungen im Unternehmen oder in der Dienststelle anstehen.
Der Ausgang derartiger Prozesse ist meist ungewiss und sein erfolgreiches Bestehen im Interesse der Beschäftigten verlangt einem einiges ab. Neben theoretischem Wissen sind praktische Fähigkeiten, Erfahrung und Geschick erforderlich, aber auch solidarische Mitstreiterinnen und Mitstreiter.
Nicht alles hiervon lässt sich in Seminaren erwerben, aber vieles eben schon. Und oft hilft auch eine individuelle Beratung weiter, die auf die konkreten Bedarfslagen vor Ort eingeht. Mit mittlerweile 45-jähriger
Erfahrung steht euch das DGB Bildungswerk Bayern bei der erfolgreichen Bewältigung eurer Aufgaben kompetent zur Seite. Als gewerkschaftlicher Bildungsträger haben wir einen Ansatz, der sich nicht ausschließlich auf die betriebliche Ebene konzentriert, sondern immer auch die gesellschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigt, in denen Interessenvertretungen stehen und handeln.
Unsere Arbeit verstehen wir als einen Beitrag zu einer gerechteren und demokratischeren Gesellschaft, in der abhängig Beschäftigte umfassende Möglichkeiten der Mitbestimmung wahrnehmen können. Wir hoffen, dass wir auch im Jahr 2019 eure Bildungsbedürfnisse erfüllen können und sowohl die „alten Hasen“, als auch die frischgewählten Neuzugänge in den Gremien von unserem Angebot profitieren werden.
Hier kann das Seminar im PDF-Format heruntergeladen werden.
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Fachtagung am 12. Juli: Öffentlicher Dienst - Wie steht es in Bayern um den Arbeitsschutz?
Gute Arbeit auch im öffentlichen Dienst! Wie steht es in Bayern um den Arbeitsschutz?
Fachtagung für Personalräte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
10:00 Uhr Begrüßung und Eröffnung
Astrid Backmann, Abteilungsleiterin Öffentlicher Dienst/Beamte, DGB Bayern
10:15 Uhr Neues im Arbeitsschutz
Sabine Heegner, Arbeit und Gesundheit
12:00 Uhr Mittagspause
12:45 Uhr Arbeitsgruppen mit Bestandsaufnahme
Wie läuft die Umsetzung in den Dienststellen? Welche Anforderungen bestehen aus Sicht des Personalrats?
Arbeitsgruppe 1:
Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Sabine Heegner, Arbeit und Gesundheit
Arbeitsgruppe 2:
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, besonders psychische Belastungen
Mira Heegner, Universität Wien
Arbeitsgruppe 3:
Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf z.B. mobile Arbeit und Telearbeit
Anne Knapp, Personale Grenzkompetenz
13:45 Uhr Kurze Pause und Sammeln im Plenum
14:10 Uhr Vorstellung der Arbeitsgruppenergebnisse
Welche Forderungen ergeben sich daraus an die Politik?
15:00 Uhr Schlussgespräch
mit Vertreter*innen der Parteien (CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler angefragt)
15:45 Uhr Zusammenfassung
16:00 Uhr Ende der Fachtagung
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