Voraussetzung für eine systematische Weiterentwicklung des Betriebsrats ist ein strukturierter Bildungsplan. Wir helfen dir gerne bei der Erstellung eines Bildungsplans.
§ 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes sichert und regelt den kollektiven Anspruch des Betriebsratsgremiums, sich durch Schulungen und Bildungsmaßnahmen für seine Arbeit weiterzuqualifizieren.
Der Anspruch, ein Seminar nach § 37 Abs. 7 BetrVG zu besuchen, ist (anders als beim Anspruch nach Abs. 6, der dem Betriebsrat als Gremium zusteht) ein Individualanspruch des einzelnen Betriebsrates.
Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat der Gesetzgeber den besonderen Erfordernissen der behinderten Menschen in den Betrieben und Verwaltungen Rechnung getragen.