Bildungsurlaub

Bayern ist das letzte Bundesland, das kein Bildungsurlaubsgesetz hat, in dem eine Teilnahme an weiterbildenden Veranstaltungen gesetzlich geregelt ist. Deshalb müssen die Arbeitnehmer:innen in Bayern prüfen, ob es einen für sie geltenden Tarifvertrag gibt, der einen Anspruch auf Bildungsurlaub beinhaltet. Dieser Anspruch gilt rechtlich für Gewerkschaftsmitglieder im entsprechenden Tarifbereich.

Die Gewerkschaften in Deutschland und Bayern bieten traditionell umfangreiche Bildungsangebote für Arbeitnehmer:innen. Diese Angebote sind zwar grundsätzlich für jedermann offen, Mitglieder werden jedoch bevorzugt angesprochen. Die Teilnahmemöglichkeit von Nichtmitgliedern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. Von dieser allgemeinen Zugänglichkeit sind die Bildungsveranstaltungen ausgenommen, bei denen in der Ankündigung ersichtlich ist, dass sie nur für einen bestimmten Teilnehmerkreis angeboten werden.