Verstehen. Anwenden. Nutzen.
Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder nach § 46 Abs. 6 PersVG
Wer entscheidet über eine Seminarteilnahme?
Der Betriebsrat/Personalrat entscheidet, ob die Teilnahme eines (oder mehrerer) Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist.
Der Besuch von Einführungsseminaren auf den Gebieten der Betriebsverfassung, des Arbeitsrechts und der Arbeitssicherheit ist grundsätzlich erforderlich im Sinne der Gesetze. Ebenfalls als "erforderliche Kenntnisse" gelten alle Schulungsmaßnahmen, die der Betriebsrat/Personalrat unter Berücksichtigung der konkreten Situation des einzelnen Betriebs sofort oder demnächst benötigt, um seine Aufgaben sachgemäß wahrnehmen zu können. Für die Frage, ob ein Seminarbesuch erforderlich ist, kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgabe ein Mitglied des Betriebsrats/Personalrats innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um sogenannte Spezialkenntnisse handeln.

