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Hilfe! Wir brauchen einen Betriebsrat!

Gründung - Wahlen - Aufgaben - Probleme

Das Gesetz sieht vor, dass jeder Betrieb ab fünf Beschäftigten einen Betriebsrat haben sollte. Wenn Sie noch nicht von einem Betriebsrat vertreten werden, dann wird es höchste Zeit! Das DGB-Bildungswerk Bayern stellt die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Gründung eines Betriebsrats vor.

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Organisation

Wie ist ein Betriebsrat organisiert?

Innerhalb einer Woche nach der Betriebsratswahl muss der Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrates einladen.

In dieser Sitzung wählt der Betriebsrat den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
Hat ein Betriebsrat mindestens neun Mitglieder, muss ein Betriebsausschuss gewählt werden, dem der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter angehören. Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Gibt es keinen Betriebsausschuss, so übernimmt dessen Aufgaben der Betriebsratsvorsitzende. Er lädt zu den Betriebsratssitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er vertritt den Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber und leitet auch die Betriebsversammlungen.

Der Betriebsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit absoluter Stimmenmehrheit angenommen werden muss. Die Geschäftsordnung muss in Schriftform vorliegen und enthält Regelungen zur internen Organisation und zum Ablauf der Sitzungen. Über jede Sitzung des Betriebsrates muss ein Protokoll angefertigt werden, das vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied unterschrieben werden muss. Eine Anwesenheitsliste ist beizufügen.

Der Arbeitgeber darf an den Sitzungen nicht teilnehmen, es sei denn, er wurde ausdrücklich eingeladen oder hat selbst eine Betriebsratssitzungen einberufen. Die Kosten, die die Sitzungen und die notwendige Arbeit des Betriebsrats verursachen, muss der Arbeitgeber tragen. In Betrieben mit mehr als einhundert wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse für bestimmte Aufgabenfelder gründen. Gerade in größeren Betrieben ist das sehr sinnvoll. Dort gibt es oft zum Beispiel den Sozialausschuss, den Wirtschaftsausschuss oder eventuell einen Kantinenausschuss.

Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates finden Sie hier.