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Änderung Eingruppierungsordnung AVR Bayern zum 01.07.2024 - was ist neu?

Termin: 12.06.2024
Seminar im Auftrag von ver.di FB C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Seminar-Nr: 834-184-2024/TSC

Seminar im Auftrag von ver.di FB C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Zum 1. Juli 2024 treten umfangreiche Änderungen rund um die Eingruppierung...

Zum 1. Juli 2024 treten umfangreiche Änderungen rund um die Eingruppierung von Diakonie-Beschäftigten in Kraft. Die Ergänzungen der Eingruppierungsordnung beziehen sich insbesondere auf Tätigkeiten der (mittleren) Leitungsebene. Sie unterliegen in den meisten Fällen der Mitbestimmung der MAV. Zum gleichen Zeitpunkt findet auch bei zahlreichen Tätigkeiten eine Überleitung in das neue Eingruppierungsschema statt. Die Überleitung unterliegt ebenfalls der (eingeschränkten) Mitbestimmung der MAV.
Um die Eingruppierung neuer Kolleg*innen und die Überleitung bereits beschäftigter Kolleg*innen ab bzw. zum 1. Juli 2024 kompetent begleiten zu können, brauchen MAV-Mitglieder Kenntnisse der Systematik und Struktur der neuen Tätigkeiten. Sie sind Schwerpunkt des Tagesseminars. Daneben geht es aber auch um die Klärung konkreter Fragen der Mitbestimmungspraxis zur Eingruppierung der neuen Tätigkeiten und um den sog. stufengleichen Aufstieg.
Es geht also vor allem um folgende Themen:
§ Was ist neu bei der Eingruppierung in den AVR-Bayern?
§ Welche neuen Tätigkeiten gibt es in der Eingruppierungsordnung ab Juli 2024?
§ Was ist der sog. stufengleiche Aufstieg?
§ Wie setzen wir als MAV die Mitbestimmung bei der Eingruppierung kompetent um?

Zum 1. Juli 2024 treten umfangreiche Änderungen rund um die Eingruppierung von Diakonie-Beschäftigten in Kraft. Die Ergänzungen der Eingruppierungsordnung beziehen sich insbesondere auf Tätigkeiten der (mittleren) Leitungsebene. Sie unterliegen in den meisten Fällen der Mitbestimmung der MAV. Zum gleichen Zeitpunkt findet auch bei zahlreichen Tätigkeiten eine Überleitung in das neue Eingruppierungsschema statt. Die Überleitung unterliegt ebenfalls der (eingeschränkten) Mitbestimmung der MAV.
Um die Eingruppierung neuer Kolleg*innen und die Überleitung bereits beschäftigter Kolleg*innen ab bzw. zum 1. Juli 2024 kompetent begleiten zu können, brauchen MAV-Mitglieder Kenntnisse der Systematik und Struktur der neuen Tätigkeiten. Sie sind Schwerpunkt des Tagesseminars. Daneben geht es aber auch um die Klärung konkreter Fragen der Mitbestimmungspraxis zur Eingruppierung der neuen Tätigkeiten und um den sog. stufengleichen Aufstieg.
Es geht also vor allem um folgende Themen:
§ Was ist neu bei der Eingruppierung in den AVR-Bayern?
§ Welche neuen Tätigkeiten gibt es in der Eingruppierungsordnung ab Juli 2024?
§ Was ist der sog. stufengleiche Aufstieg?
§ Wie setzen wir als MAV die Mitbestimmung bei der Eingruppierung kompetent um?

Datum:
Uhrzeit:
12.06.2024
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort Evangelische Stadtakademie München
Herzog-Wilhelm-Str. 24
80331 München
Zielgruppe Mitarbeitervertretungen
Referent Dr. Herbert Deppisch
Bezeichnung Bildungsmitarbeiter, ehem. MAV-Mitglied und ehem. Vorsitzender Gesamtausschuss Diakonie Bayern
Teilnahmegebühr 215.00 €
Evangelische Stadtakademie München
Herzog-Wilhelm-Str. 24
80331 München

Änderung Eingruppierungsordnung AVR Bayern zum 01.07.2024 - was ist neu?

anmeldung@bildungswerk-bayern.de

https://www.bildungswerk-bayern.de/seminare/834-184-2024-tsc efa48dd9db774a1bac9412a4ecf7df55 seminar_376 834-184-2024/TSC 834-184-2024/TSC 215.00.B3g0jbkhRVS8-A6Cp5wJkCgZfiQ

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