Wenn sich Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung in mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen nicht einig sind, muss eine Lösung gefunden werden. Möglich Wege sind die Einigungsstelle, das Kirchengericht oder die individuelle Schlichtung. Das sind Schritte, die man nicht leichtfertig geht, aber in bestimmten Fällen gehen muss, um die Rechte der Kolleg:innen gut zu vertreten. Ziel dieses Seminars ist es, den Mitarbeitervertretungen Sicherheit beim Beschreiten des Rechtswegs zu geben.
Das Seminar bietet erste rechtliche Informationen und Handlungsmöglichkeiten.
Die Freistellung erfolgt nach dem MVG-EKD.