Termin 04/26/2027 – 04/28/2027
Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit IT-Systemen
Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung (§ 87 (1) Pkt. 6 BetrVG).
Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertreter:innen Kenntnisse zu Funktionsweisen und Kontrollpotentialen technischer Anlagen, z. B. von unternehmensweiten Rechnernetzen, Telefonanlagen, Internet/Intranet/E-Mail bis hin zu ERP-Programmen (wie beispielweise SAP) und damit verbundenen Auswertungen. Gefahren werden ebenso diskutiert wie die Möglichkeiten der Eingrenzung und Mitgestaltung der Kontrollpotentiale per Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
· Überblick vernetzte Systeme und betriebliche IuK-/EDV-Systeme
· Bedenken und Kritik im Umgang mit diesen Systemen (u.a. die Frage: Was ist unter "missbräuchlicher Nutzung" zu verstehen?)
· Rechtlicher Rahmen - Wo und wie dürfen betriebliche Interessenvertretungen mitreden?
· Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Datum
- Vom 04/26/2027 10:00 AM
Bis zum 04/28/2027 3:00 PM - Ort
Hotel Feuriger Tatzlwurm
Tatzlwurm 1
83080 Oberaudorf
- Zielgruppe
Betriebsräte /-innen
Personalräte /-innen
Mitarbeitervertretungen
- Referent:in
Torsten Weber
Technologie- und Innovationsberater TIBAY / DGB Bildungswerk Bayern
- Seminargebühr
- 925.00 €
- Unterkunft/Verpflegung
- 715.00 €
