Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
Seminar-Nr: 010-090-2026/TSE
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen vom Betriebsrat nicht offenbart oder verwertet werden. Aber was ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis? Und wie kann der...
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen vom Betriebsrat nicht offenbart oder verwertet werden. Aber was ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis? Und wie kann der Betriebsrat diese Geheimnisse effektiv schützen?
Im Seminar wird der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen thematisiert. Der Betriebsrat hat eine Reihe von Regeln einzuhalten, aber es gibt auch Ausnahmesituationen, die eine Weitergabe von Geheimnissen ermöglichen oder gar erzwingen.
· Gesetzliche Geheimhaltungspflichten
· Was ist geheim / Was nicht?
· Bedeutung der Geheimhaltungspflicht für den Betriebsrat
· Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG
· Folgen bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten
· kollektivrechtlicher Schutz des BR und anderer Organe der Betriebsverfassung
· Beispiele aus der Praxis
| Datum: Uhrzeit: |
09.07.2026
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
| Ort | NH Collection München Bavaria Arnulfstr. 2 80335 München |
| Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
| Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
| Referent | Florian Feichtmeier |
| Bezeichnung | Betriebswirt, Technologie- und Innovationsberatung, Tibay im DGB Bildungswerk Bayern e.V. |
| Teilnahmegebühr | 295.00 € |
| Unterkunft/Verpfl. | 110.00 € |
Arnulfstr. 2
80335 München
