Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Seminar-Nr: 010-085-2026/TSE
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen....
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.
· Begrifflichkeiten: Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
· Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst als Ausnahme vom 8-Stunden-Tag (u.a. Rechtsgrundlage)
· Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Arbeitszeitfragen
· Mitbestimmung bei der Vergütung für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Gefährdungsbeurteilung als Voraussetzung einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Mindestlohn bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
· Die Rechtsprechung des EuGH
Datum: Uhrzeit: |
24.02.2026
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Ort | Flemings Hotel München Schwabing Leopoldstr. 130-132 80804 München |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Regina Bell |
Bezeichnung | Fachanwältin für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 99.00 € |
Leopoldstr. 130-132
80804 München