Termin 02/18/2027 – 02/18/2027

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

Seit 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen ein Hinweisgeberschutzsystem einführen. Neben der Definition von Whistleblowing behandelt dieses Seminar die Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes, darunter insbesondere das interne und externe Meldeverfahren. In einem weiteren Schritt werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf den Hinweisgeberschutz gemeinsam erarbeitet. Außerdem wird anhand einschlägiger Rechtsprechung dargestellt, wie diese Mitbestimmungsrechte, z.B. in einer Betriebsvereinbarung, umgesetzt werden können.

Datum
Vom 02/18/2027 9:30 AM
Bis zum 02/18/2027 4:30 PM
Ort

Hotel Amalia - Boutique-Hotel

Postplatz 395 - 397

84028 Landshut

Zielgruppe

Betriebsräte /-innen

Personalräte /-innen

Mitarbeitervertretungen

Referent:in

Adrian Philipp

Rechtsanwalt

Seminargebühr
295.00 €
Tagungspauschale
105.00 €