Termin 02/18/2027 – 02/18/2027
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Seit 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen ein Hinweisgeberschutzsystem einführen. Neben der Definition von Whistleblowing behandelt dieses Seminar die Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes, darunter insbesondere das interne und externe Meldeverfahren. In einem weiteren Schritt werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf den Hinweisgeberschutz gemeinsam erarbeitet. Außerdem wird anhand einschlägiger Rechtsprechung dargestellt, wie diese Mitbestimmungsrechte, z.B. in einer Betriebsvereinbarung, umgesetzt werden können.
· Definition "Whistleblowing"
· Das Hinweisgeberschutzgesetz
· Geltungsbereich
· Interne und externe Meldewege
· Einrichtung interner Meldestelle
· Beweislastumkehr
· Beteiligungsrechte des Betriebsrats
· Aktuelle Rechtsprechung
· Betriebsvereinbarung
- Datum
- Vom 02/18/2027 9:30 AM
Bis zum 02/18/2027 4:30 PM - Ort
Hotel Amalia - Boutique-Hotel
Postplatz 395 - 397
84028 Landshut
- Zielgruppe
Betriebsräte /-innen
Personalräte /-innen
Mitarbeitervertretungen
- Referent:in
Adrian Philipp
Rechtsanwalt
- Seminargebühr
- 295.00 €
- Tagungspauschale
- 105.00 €
