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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Termin: 10.11.2026

Seminar-Nr: 010-066-2026/TSE

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen....

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.

Datum:
Uhrzeit:
10.11.2026
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort Online-Veranstaltung
Online
0000 Online
Kontakt Neumarkter Str. 22
81673 München
seminare@bildungswerk-bayern.de
Tel. 089-55933650
Fax 089-55933661
Zielgruppe Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen
Referent Katrin Augsten
Bezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin
Teilnahmegebühr 295.00 €
Online-Veranstaltung
Online
0000 Online

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

seminare@bildungswerk-bayern.de

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