Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Termin:
10.11.2026
Seminar-Nr: 010-066-2026/TSE
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen....
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.
Datum: Uhrzeit: |
10.11.2026
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ort | Online-Veranstaltung Online 0000 Online |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Katrin Augsten |
Bezeichnung | Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Online-Veranstaltung
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