Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Seminar-Nr: 010-052-2024/TSE
Aus dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten für betriebliche Interessenvertretungen. Es hat insgesamt erhebliche...
Aus dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten für betriebliche Interessenvertretungen. Es hat insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten und die Pflichten des Arbeitgebers. Auch die bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen müssen daraufhin geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind.
Aus dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten für betriebliche Interessenvertretungen. Es hat insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten und die Pflichten des Arbeitgebers. Auch die bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen müssen daraufhin geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind.
Seminarinhalte:
· Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
· Diskriminierung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
· Schadenersatz und Schmerzensgeld
· Beweislast
· Behandlung von Beschwerden der Beschäftigten durch den Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung
· Besonderheiten bei personellen Einzelmaßnahmen: Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie weiteren Tatbeständen gemäß dem Personalvertretungsgesetz
· Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen
Datum: Uhrzeit: |
11.06.2024
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ort | Flemings Hotel München Schwabing Leopoldstr. 130-132 80804 München |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Betriebliche Interessenvertretungen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Christian Rösch |
Bezeichnung | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 95.00 € |
Leopoldstr. 130-132
80804 München