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Betriebsrat III a - Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen

Termin: 23.11.2026 - 27.11.2026
Grundlagenseminar

Seminar-Nr: 010-048-2026/WSE

Grundlagenseminar Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich...

Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich wiederholenden Aufgaben. Deses Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse über die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Kündigungsverfahren.

Empfohlen wird der vorherige Besuch eines Einführungsseminars zum BetrVG (Betriebsräte I).

· Arbeitsrechtliche Begriffsklärung der verschiedenen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
· Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und seine Rechte nach dem BetrVG
· Bedenken und Widerspruch - die Stellungnahme des Betriebsrats
· Zustimmung des Betriebsrats
· Das Zustimmungserfordernis des § 103 BetrVG bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
· Fristen für den Betriebsrat

Datum:
Vom 23.11.2026 10:30
Bis zum 27.11.2026 14:00
Zielgruppe Betriebsräte /-innen
Referent Thomas Rathgeb, Benjamin Koßin
Bezeichnung Rechtsanwalt, Rechtsanwalt
Teilnahmegebühr 1345.00 €

Betriebsrat III a - Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen

anmeldung@bildungswerk-bayern.de

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