Termin 01/28/2027 – 01/28/2027
Außertariflich ist nicht außerbetrieblich!
"Außertariflich" gilt oft als rechtsfreier Raum und viele AT-ler:innen denken, sich selbst am besten vertreten zu können. Aber "AT" bedeutet (nur) außertariflich, nicht außerbetrieblich. Der Betriebsrat ist zuständig und verantwortlich, und gerade weil viele arbeitsrechtliche Fragen nicht tariflich geregelt sind, können die Handlungsspielräume des BR sogar größer sein als bei tariflich Beschäftigten.
Das Seminar befasst sich mit der Abgrenzung der verschiedenen relevanten Arbeitnehmerbegriffe; mit arbeitsrechtlichen Spezialregelungen für AT-Angestellte, den diesbezüglichen Rechten des Betriebsrates im Einzelnen und vermittelt Handwerkszeug und Anregungen, um durch Betriebsvereinbarung zu sinnvollen Regelungen zu finden.
· Begriffliche Abgrenzung - Kriterien der Zuordnung
· Arbeitsverträge mit AT-Angestellten - wichtige Regelungen
· Stellung der AT-Angestellten im BetrVG
· Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, insb. § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG
- Datum
- Vom 01/28/2027 10:00 AM
Bis zum 01/28/2027 5:00 PM - Ort
Gewerkschaftshaus Nürnberg
Korn's
Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
- Zielgruppe
Betriebsräte /-innen
Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen
- Referent:in
Katrin Augsten
Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin
- Seminargebühr
- 295.00 €
- Tagungspauschale
- 85.00 €
