Termin 10/12/2027 – 10/12/2027
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.
· Begrifflichkeiten: Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
· Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst als Ausnahme vom 8-Stunden-Tag (u.a. Rechtsgrundlage)
· Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Arbeitszeitfragen
· Mitbestimmung bei der Vergütung für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Gefährdungsbeurteilung als Voraussetzung einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Mindestlohn bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
· Die Rechtsprechung des EuGH
- Datum
- Vom 10/12/2027 9:30 AM
Bis zum 10/12/2027 4:30 PM - Ort
Gewerkschaftshaus München
Schwanthalerstr. 64
80336 München
- Zielgruppe
Betriebsräte /-innen
Personalräte /-innen
Mitarbeitervertretungen
- Referent:in
Regina Bell
Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Seminargebühr
- 295.00 €
- Tagungspauschale
- 95.00 €
