Arbeitsrecht III - Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts
Seminar-Nr: 010-130-2025/WSE
Tarifvertragsrecht, Leiharbeitsrecht und Betriebsübergang Die vertiefte Kenntnis der verschiedenen Bereiche des Arbeitsrechts ist eine wichtige Voraussetzung für eine...
Die vertiefte Kenntnis der verschiedenen Bereiche des Arbeitsrechts ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Dieses Seminar vermittelt einen Überblick über Tarifverträge und die sich daraus ergebenden Rechte der Beschäftigten sowie das Verhältnis zu Betriebs- und Dienstvereinbarung und Arbeitsvertrag. Daneben werden das Recht der Leiharbeitnehmer:innen, insbesondere in Abgrenzung zum Werkvertrag, behandelt und die gesetzlichen Regelungen zum Betriebsübergang ausführlich dargestellt.
Seminarinhalte:
Tarifvertragsrecht
- Was ist ein Tarifvertrag und für wen gilt er?
- Auswirkungen eines Tarifvertrag auf tariflose Betriebe
- Wo wird was geregelt: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
- Rechtliche Wirkungen des Tarifvertrags kraft Tarifbindung
- Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext
Leiharbeit und Werkvertrag
- Überblick zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Abgrenzung zum Werkvertrag
- Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer: Wie funktioniert das?
- Stichwort "equal pay": So werden Leiharbeitnehmer geschützt
- Beteiligung bei Einstellung und Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Betriebsübergang
- Voraussetzungen
- Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern
- Widerspruchsrecht
- Bestandsschutz
- Kündigungsschutz
Datum: |
Vom
10.11.2025
10:30
Bis zum
14.11.2025
14:00
|
Ort | Parkhotel Heidehof GmbH Ingolstätder Str. 121 85080 Gaimersheim |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Thomas Rathgeb |
Bezeichnung | Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 1345.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 1077.00 € |
Ingolstätder Str. 121
85080 Gaimersheim