Personalratswahlen nach dem bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) kompetent und fehlerfrei durchführen
Seminar-Nr: 834-218-2021/TSC
Seminar im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Zwischen dem 01.05. und dem 31.07.2021 finden Personalratswahlen im Bereich des...
Zwischen dem 01.05. und dem 31.07.2021 finden Personalratswahlen im Bereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) statt.
Die Wahlvorstände und Personalratsgremien haben dabei eine Reihe wichtiger Vorschriften sowie die Wahlordnung genauestens zu beachten.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen des BayPVG und der Wahlordnung stellen die Wahlvorstände vor die Bewältigung wichtiger Aufgaben.
Es ist daher für Wahlvorstände unverzichtbar, sich rechtzeitig und umfassend sachkundig zu machen.
Aufgaben des Wahlvorstandes
Rechte des Wahlvorstandes
Vorabstimmungen
Welche Weichen werden mit dem Wahlausschreiben gestellt
Das Gruppenprinzip - lästig, aber zu beachten
Größe des Personalrats
Wahlberechtigung (aktiv und passiv)
Verhältnis- oder Personenwahl
Behandlung von Wahlvorschlägen
Listeneinreichungsfrist
Die Durchführung der Wahl
Wie wird ausgezählt
Datum: Uhrzeit: |
11.03.2021
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ort | Tagungs- und Seminarhotel Schönblick Am Höhenberg 12 92318 Neumarkt |
Kontakt | Schwanthalerstraße 64
80336 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Personalräte /-innen, Mitglieder des Wahlvorstands |
Referent | Wolfgang Roth |
Bezeichnung | Bildungsmitarbeiter |
Teilnahmegebühr | 170.00 € |
Am Höhenberg 12
92318 Neumarkt