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Novellierung des MVG-EKD zum 01.01.2024

Termin: 19.02.2024
Was ist neu

Seminar-Nr: 834-180-2024/TSC

Was ist neu Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) wurde zuletzt zum 1. Januar 2019 novelliert. Mitte November 2023 beschließt die EKD-Synode eine weitere...

Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) wurde zuletzt zum 1. Januar 2019 novelliert. Mitte November 2023 beschließt die EKD-Synode eine weitere Novellierung. Die Inhalte haben Licht- und Schattenseiten. Im Ergebnis bleibt das MVG-EKD nach wie vor unterhalb der Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes.
Doch die Neuerungen sind wichtig für die konkrete MAV-Arbeit. MAV-Mitglieder müssen die Änderungen daher zur Kenntnis nehmen. Schwerpunkt des Tagesseminars sind die Vorstellung, Vermittlung und Bewertung der einzelnen Änderungen im MVG-EKD. Darüber hinaus besteht Gelegenheit, praktische Fragen der Teilnehmer*innen aus dem MAV-Alltag lösungsorientiert zu klären.
Es geht also um folgende Themen:
Was ist neu im MVG-EKD? Wo gibt es Änderungen? Vor allem …
§ … beim Einigungsstellenverfahren
§ … beim Verfahren der Mitberatung
§ … bei der Einsichtnahme in Bruttolohnlisten
§ … bei der Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden (JAV)
§ … bei der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
§ … bei der digitalen MAV-Arbeit
§ … bei der Unternehmensmitbestimmung

Datum:
Uhrzeit:
19.02.2024
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort KKV Hansa e.V.
Brienner Straße 39
80333 München
Kontakt Neumarkter Str. 22
81673 München
landesstelle@bildungswerk-bayern.de
Tel. 089-55933650
Fax 089-55933661
Zielgruppe Mitarbeitervertretungen
Referent Dr. Herbert Deppisch
Bezeichnung Bildungsmitarbeiter, ehem. MAV-Mitglied und ehem. Vorsitzender Gesamtausschuss Diakonie Bayern
Teilnahmegebühr 215.00 €
KKV Hansa e.V.
Brienner Straße 39
80333 München

Novellierung des MVG-EKD zum 01.01.2024

landesstelle@bildungswerk-bayern.de

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