Novellierung des MVG-EKD zum 01.01.2024
Seminar-Nr: 834-180-2024/TSC
Was ist neu Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) wurde zuletzt zum 1. Januar 2019 novelliert. Mitte November 2023 beschließt die EKD-Synode eine weitere...
Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) wurde zuletzt zum 1. Januar 2019 novelliert. Mitte November 2023 beschließt die EKD-Synode eine weitere Novellierung. Die Inhalte haben Licht- und Schattenseiten. Im Ergebnis bleibt das MVG-EKD nach wie vor unterhalb der Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes.
Doch die Neuerungen sind wichtig für die konkrete MAV-Arbeit. MAV-Mitglieder müssen die Änderungen daher zur Kenntnis nehmen. Schwerpunkt des Tagesseminars sind die Vorstellung, Vermittlung und Bewertung der einzelnen Änderungen im MVG-EKD. Darüber hinaus besteht Gelegenheit, praktische Fragen der Teilnehmer*innen aus dem MAV-Alltag lösungsorientiert zu klären.
Es geht also um folgende Themen:
Was ist neu im MVG-EKD? Wo gibt es Änderungen? Vor allem …
§ … beim Einigungsstellenverfahren
§ … beim Verfahren der Mitberatung
§ … bei der Einsichtnahme in Bruttolohnlisten
§ … bei der Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden (JAV)
§ … bei der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
§ … bei der digitalen MAV-Arbeit
§ … bei der Unternehmensmitbestimmung
Datum: Uhrzeit: |
19.02.2024
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ort | KKV Hansa e.V. Brienner Straße 39 80333 München |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Mitarbeitervertretungen |
Referent | Dr. Herbert Deppisch |
Bezeichnung | Bildungsmitarbeiter, ehem. MAV-Mitglied und ehem. Vorsitzender Gesamtausschuss Diakonie Bayern |
Teilnahmegebühr | 215.00 € |
Brienner Straße 39
80333 München