Arbeitnehmerhaftung im Rettungsdienst - Was ist, wenn etwas passiert?
Seminar-Nr: 834-171-2021/2TD
Seminar im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Pflichtfortbildungen im Rettungsdienst drehen sich in der Regel um medizinische...
Pflichtfortbildungen im Rettungsdienst drehen sich in der Regel um medizinische Themen. Oftmals sind die Beschäftigten jedoch über ihr rechtliches Dürfen und Müssen nur wenig informiert.
Im Seminar werden die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung, Mitbestimmungsfragen im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung und die Handlungsforderungsmöglichkeiten für Interessenvertretung vermittelt.
Pflichtfortbildungen im Rettungsdienst drehen sich in der Regel um medizinische Themen. Oftmals sind die Beschäftigten jedoch über ihr rechtliches Dürfen und Müssen nur wenig informiert.
Inhalte in Stichworten
· Strafrechtliche Grundlagen
· Unterlassene Hilfeleistung
· Garantenstellung
· Körperverletzung und Tötungsdelikte
· Notkompetenz
· Schweigepflicht
· BtMG-Delikte
· Zivilrechtliche Grundlagen
· Haftung aus Delikt und Vertrag
· Schmerzensgeld und Schadenersatz
· Rechtsprechung und Beispiele
Datum: |
Vom
23.09.2021
10:15
Bis zum
24.09.2021
15:30
|
Ort | Parkhotel Altmühltal Zum Schießwasen 15 91710 Gunzenhausen |
Kontakt | Schwanthalerstraße 64
80336 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebliche Interessenvertretungen |
Referent | Bernd Spengler |
Bezeichnung | Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 479.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 247.00 € |
Zum Schießwasen 15
91710 Gunzenhausen