Die betriebliche Einigungsstelle im MVG.EKD - endlich echte Mitbestimmung in Kirche und Diakonie
Seminar-Nr: 834-029-2024/3TD
Seminar im Auftrag von ver.di FB C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Sie ist da! Jahrelang durch Arbeitnehmervertreter gefordert ist sie...
Sie ist da! Jahrelang durch Arbeitnehmervertreter gefordert ist sie beschlossene Sache- die betriebliche Einigungsstelle. Welche Funktion hat aber die Einigungsstelle im Kontext betrieblicher Mitbestimmung und wie kann sie nutzen, Rechte der Mitarbeitenden zu stärken?
Das Seminar greift diese Fragen auf und gibt Einblicke in die Arbeit der Einigungsstelle.
Seminarinhalte sind unter anderem:
- Bildung der Einigungsstelle
- Besetzung der Einigungsstelle
- Ständige oder fallbezogene Einigungsstelle?
- Welche Angelegenheiten können von der Einigungsstelle geregelt werden?
- Beteiligungsverfahren: Änderungen durch die Einigungsstelle?
- Welche Fristen müssen wann bedacht werden?
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- Kosten der Einigungsstelle
- Kirchengericht oder Einigungsstelle - Unterschiede, Vor- und Nachteile
- Unterschiede betrieblicher Einigungsstellen im Betriebsverfassungsgesetz und im MVG
Besprochen werden natürlich Fragen und Probleme der Teilnehmer/innen.
Die Themen des Seminars werden durch unterschiedliche Methoden erarbeitet.
Datum: |
Vom
20.11.2024
10:15
Bis zum
22.11.2024
15:30
|
Ort | Tagungs- und Seminarhotel Schönblick Am Höhenberg 12 92318 Neumarkt |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Mitarbeitervertretungen |
Referent | Sven Feuerhahn |
Bezeichnung | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 790.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 347.00 € |
Am Höhenberg 12
92318 Neumarkt