Das Kirchengerichtsverfahren
Seminar-Nr: 834-021-2024/TSC
Seminar im Auftrag von ver.di FB C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Wenn sich Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung in...
Wenn sich Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung in mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen nicht einig sind, kann das Kirchengericht angerufen werden. Das ist ein Schritt, den man nicht leichtfertig geht, aber in bestimmten Fällen gehen muss, um die Rechte der Kolleg:innen gut zu vertreten. Ziel dieses Seminars ist es, den Mitarbeitervertretungen Sicherheit beim Beschreiten des Rechtswegs zu geben.
Seminarinhalte in Stichworten:
· Bei welchen Streitigkeiten kann die MAV das Kirchengericht anrufen?
· Wie ist der Verfahrensweg?
· Welche Fristen sind zu beachten?
· Kann die MAV einen Beistand (z.B. Anwalt) hinzuziehen und wer trägt die Kosten dafür?
· Was ist, wenn die MAV nicht Recht bekommt?
· Welche Informationsmöglichkeiten kann die MAV für ein Kirchengerichtsverfahren nutzen?
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitervertreter*innen, die mit den Grundlagen des Mitarbeitervertretungsgesetzes bereits vertraut sind.
Datum: Uhrzeit: |
07.03.2024
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ort | Gewerkschaftshaus München Neumarkter Str. 22 81673 München |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Mitarbeitervertretungen |
Referent | Robert Jung |
Bezeichnung | Bildungsmitarbeiter |
Teilnahmegebühr | 215.00 € |
Neumarkter Str. 22
81673 München