Betriebe ohne Tarifvertrag
Seminar-Nr: 010-148-2024/2TE
Probleme, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt oder der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband...
Wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt oder der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ist herauszuarbeiten, welche Überwachungs- und sonstige Beteiligungsrechte die Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat in diesem Zusammenhang haben. Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Rechte im Vergleich zu einem Betriebsrat im vollen Geltungsbereich eines Tarifvertrags?
· Übersicht zum Tarifrecht: Bedeutung für Betriebsratsarbeit und Auswirkungen auf die Belegschaft
· Tarifbindung von Beschäftigten und Arbeitgebern
· Mitbestimmungsrechte und Informationsansprüche des Betriebsrats
· Einführung in einschlägige Rechtsprechung als Mittel der Betriebsratsarbeit
· Überwachungspflicht des Betriebsrats nach § 80 BetrVg
· Wirkung tariflicher Normen im Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertragsgesetz
Themenbehandlung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und anstehender Probleme
Datum: |
Vom
05.03.2024
10:00
Bis zum
06.03.2024
15:30
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Ort | Parkhotel Heidehof GmbH Ingolstätder Str. 121 85080 Gaimersheim |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen |
Referent | Thomas Rathgeb, Benjamin Koßin |
Bezeichnung | Rechtsanwalt, Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 675.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 324.00 € |
Ingolstätder Str. 121
85080 Gaimersheim