Kein Tarifvertrag
Seminar-Nr: 010-148-2021/2TE
Rechte, Möglichkeiten und Probleme in Betrieben ohne Tarifvertrag Wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt oder der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband...
Wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt oder der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ist herauszuarbeiten, welche Überwachungs- und sonstige Beteiligungsrechte die Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat in diesem Zusammenhang haben. Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Rechte im Vergleich zu einem Betriebsrat im vollen Geltungsbereich eines Tarifvertrags?
· Übersicht zum Tarifrecht: Bedeutung für Betriebsratsarbeit und Auswirkungen auf die Belegschaft
· Tarifbindung von Beschäftigten und Arbeitgebern
· Mitbestimmungsrechte und Informationsansprüche des Betriebsrats
· Einführung in einschlägige Rechtsprechung als Mittel der Betriebsratsarbeit
· Überwachungspflicht des Betriebsrats nach § 80 BetrVg
· Wirkung tariflicher Normen im Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertragsgesetz
Themenbehandlung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und anstehender Probleme
Datum: |
Vom
20.10.2021
10:00
Bis zum
21.10.2021
15:30
|
Ort | Parkhotel Altmühltal Zum Schießwasen 15 91710 Gunzenhausen |
Kontakt | Schwanthalerstraße 64
80336 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
Referent | Thomas Rathgeb, Benjamin Koßin |
Bezeichnung | Rechtsanwalt, Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 555.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 236.00 € |
Zum Schießwasen 15
91710 Gunzenhausen