Hinweisgeberschutzgesetz
Seminar-Nr: 010-124-2025/TSE
Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Seit 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen ein...
Seit 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen ein Hinweisgeberschutzsystem einführen. Neben der Definition von Whistleblowing behandelt dieses Seminar die Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes, darunter insbesondere das interne und externe Meldeverfahren. In einem weiteren Schritt werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf den Hinweisgeberschutz gemeinsam erarbeitet. Außerdem wird anhand einschlägiger Rechtsprechung dargestellt, wie diese Mitbestimmungsrechte, z.B. in einer Betriebsvereinbarung, umgesetzt werden können.
Inhalte:
· Definition Whistleblowing
· Hinweisgeberschutzgesetz
o Geltungsbereich
o Interne und externe Meldewege
o Einrichtung interner Meldestelle
o Beweislastumkehr
· Beteiligungsrechte
o Informationsrecht des Betriebsrats, § 80 Abs. 2 BetrVG
o Mitbestimmungsrechte, § 87 BetrVG
o Rechtsprechung
o Betriebsvereinbarung
Datum: Uhrzeit: |
27.02.2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Ort | Hotel Amalia GmbH Postplatz 395 84028 Landshut |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Adrian Philipp |
Bezeichnung | Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 99.00 € |
Postplatz 395
84028 Landshut