Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst für Betriebsräte
Seminar-Nr: 010-118-2021/TSD
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen....
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann, wird in diesem Seminar zu diskutieren sein.
Themen sind insbesondere:
· Begrifflichkeiten: Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
· Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst als Ausnahme vom 8-Stunden-Tag
· Keine Ausnahme ohne Rechtsgrundlage
· Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Arbeitszeitfragen
· Mitbestimmung bei der Vergütung für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Gefährdungsbeurteilung als Voraussetzung einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Mindestlohn bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
· Opt-out
· Die Rechtsprechung des EuGH
Datum: Uhrzeit: |
22.11.2021
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ort | InterCityHotel München Bayerstraße 10 80335 München |
Kontakt | Schwanthalerstraße 64
80336 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
Referent | Regina Bell |
Bezeichnung | Fachanwältin für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 257.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 65.00 € |
Bayerstraße 10
80335 München