Termin 11/10/2026 – 11/10/2026
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.
· Begrifflichkeiten: Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
· Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst als Ausnahme vom 8-Stunden-Tag (u.a. Rechtsgrundlage)
· Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Arbeitszeitfragen
· Mitbestimmung bei der Vergütung für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Gefährdungsbeurteilung als Voraussetzung einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
· Mindestlohn bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
· Die Rechtsprechung des EuGH
- Datum
- Vom 11/10/2026 9:00 AM
Bis zum 11/10/2026 4:00 PM - Ort
Online-Veranstaltung
- Zielgruppe
Betriebsräte /-innen
Schwerbehindertenvertreter /-innen
Personalräte /-innen
Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen
Mitarbeitervertretungen
- Referent:in
Katrin Augsten
Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin
- Seminargebühr
- 295.00 €
