Haftungsrecht in der Pflege - Gefährdungsanzeigen
Seminar-Nr: 834-194-2018/2TG
Seminar im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen In der Pflege wirkt sich die knappe Personaldecke negativ auf die...
In der Pflege wirkt sich die knappe Personaldecke negativ auf die Belastungssituation der Pflegenden und teilweise auch auf die Arbeitsqualität aus. Es können Situationen entstehen, die strafrechtliche Tatbestände erfüllen, wie z.B. die Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht, oder auch Körperverletzung durch Unterlassung. Aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich für die Pflegenden die Verpflichtung, dem Arbeitgeber diese Situation anzuzeigen. Dies sollten Beschäftigte kooperativ tun und die bestehenden Schutzregeln beachten.
Seminarinhalte in Stichpunkten:
· Vertragsverpflichtungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz
· Die Gefährdungs-/ Entlastungsanzeige - Welche Form und Inhalt muss sie haben?
· Wer kann und sollte Überlastung anzeigen?
· Die Begleitung durch den Betriebs-, Personalrat und die Mitarbeitervertretung
· Welche Mitbestimmungsrechte werden berührt?
Datum: |
Vom
13.11.2018
10:00
Bis zum
14.11.2018
16:00
|
Ort | ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Schrofenstr. 32 83098 Brannenburg |
Kontakt | Schwanthalerstraße 64
80336 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933660 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Betriebliche Interessenvertretungen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Ingrid Greif, Gabriele Vogler |
Bezeichnung | Bildungsmitarbeiterin, Bildungsmitarbeiterin |
Teilnahmegebühr | 250.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 205.00 € |
Haus Brannenburg
Schrofenstr. 32
83098 Brannenburg